blog header background 4
Illustration einer geöffneten Barriere einer Baustelle als Symbol für Barrierefreiheit und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Websites ab 2025

Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz für Websites

2025 müssen viele Websites barrierefrei sein

Ab Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Websites in Kraft. Internetseiten, die elektronische Dienstleistungen wie E-Commerce oder online Terminvergaben anbieten, sind dann gesetzlich verpflichtet, barrierefrei gestaltet und umgesetzt zu sein. Was bedeutet das und wer ist mit seinem Angebot betroffen? Hier erfährst du es.

BFSG: Stichtag und rechtliche Grundlagen

Der Deutsche Bundestag beschloss bereits am 22. Juli 2021 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es soll die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, EAA) in Deutschland umsetzen. Bislang waren dazu nur Behörden-Websites verpflichtet sowie Websites, die staatlich finanziert oder zumindest mitfinanziert sind. Ab dem Stichtag 28.06.2025 müssen dann allerdings die meisten Online-Angebote barrierefrei sein. Ausführliche Informationen zur Anwendung des Gesetzes findest du in den Leitlinien des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Warum gilt das BFSG auch für Websites und Apps?

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sollen Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher barrierefrei werden. Demnach sollen zum Beispiel Computer, Tablets oder Mobiltelefone so hergestellt und verpackt sein, dass sie den Anforderungen entsprechen. Vom Gesetz betroffene Dienstleistungen sind insbesondere Telefon- und Messengerdienste, Bankdienstleistungen, E-Books oder elektronischer Geschäftsverkehr.

Warum sind auch Websites und Apps verpflichtet barrierefrei zu sein? Für Internetseiten und andere digitale Anwendungen ist der Punkt „Elektronischer Geschäftsverkehr“ entscheidend. Damit sind alle geschäftlichen Transaktionen gemeint – auch die reine Terminvergabe über ein Online-Tool oder die Terminvereinbarung über eine Chatfunktion. Verkäufe über einen Online-Shop fallen erst recht unter das Gesetz.

Ob deine Website vom BFSG betroffen ist, klärst du am besten mit einer entsprechenden Rechtsberatung.

Kleine Dienstleister als Ausnahme zur Regel

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sieht bei Dienstleistungen eine Ausnahmeregel für kleine Unternehmen vor. Wer weniger als 10 Beschäftigte und entweder einen jährlichen Umsatz oder eine jährliche Bilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro hat, der ist von der gesetzlichen Regelung befreit.

Woher weiß ich, ob meine Website barrierefrei ist?

Eine barrierefreie Website ist so gestaltet, dass sie für alle Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen, leicht zugänglich ist. Dies bedeutet, dass Menschen mit verschiedenen Formen von Behinderungen, wie Sehbehinderungen, Hörbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen, die Website problemlos nutzen können.

Hier sind einige Schlüsselmerkmale einer barrierefreien Website:

Text-Alternativen: Bilder, Grafiken und Multimedia-Inhalte sollten mit Textbeschreibungen versehen werden, damit Menschen mit Sehbehinderungen diese Inhalte durch Screenreader oder Braillezeilen wahrnehmen können.

Klare und konsistente Navigation: Die Website sollte eine klare und leicht verständliche Menüstruktur sowie Navigationsmöglichkeiten bieten, die von Tastatur- oder Sprachsteuerung verwendet werden können.

Verständliche Inhalte: Der Text auf der Website sollte leicht verständlich sein und vermeiden, komplizierte Fachbegriffe oder Jargon zu verwenden. Dies hilft Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen.

Anpassbare Schriftgröße und Farbkontraste: Die Möglichkeit zur Anpassung von Schriftgröße und Farbkontrasten erleichtert Menschen mit Sehbeeinträchtigungen die Nutzung der Website.

Tastaturzugänglichkeit: Alle Funktionen der Website sollten auch ohne Mausbedienung zugänglich sein, sodass Menschen mit motorischen Einschränkungen die Website problemlos nutzen können.

Untertitel und Transkriptionen: Für Multimedia-Inhalte wie Videos sollten Untertitel und Transkriptionen bereitgestellt werden, um Gehörlosen und Hörgeschädigten den Zugang zu Inhalten zu ermöglichen.

Vermeidung von Flackern und Blinken: Flackernde oder blinkende Elemente auf der Website können Anfälle auslösen oder Menschen mit visuellen Beeinträchtigungen beeinträchtigen und sollten vermieden werden.

Prüfung auf Konformität mit Webstandards: Die Website sollte den gängigen Webstandards für Barrierefreiheit entsprechen, wie den WCAG (Web Content Accessibility Guidelines). Hier insbesondere den „Vier Prinzipien der Barrierefreiheit“: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust.

Tools für die Prüfung von Barrierefreiheit

Wie testest du, ob deine Webseite barrierefrei ist? Es gibt dafür eine große Zahl an kostenlosen Tools online. Beispiele sind accessScan, Accessibility Checker oder Wave.

Darüber hinaus gibt es kostenpflichtige Tests, die nach den bewährten Standards von BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) und WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) prüfen – zum Beispiel von BIK.

Als Webdesign-Agentur können wir deine Website selbstverständlich auch auf Barrierefreiheit überprüfen und bei Mängeln konkrete Handlungsvorschläge machen und Verbesserungen durchführen.

Zusammenfassung

Ab dem 28.06.2025 müssen die meisten Websites barrierefrei sein – deine wahrscheinlich auch.

Die Schaffung einer barrierefreien Website ist allerdings nicht nur wichtig, um den rechtlichen Rahmenbedingungen zu entsprechen.

Eine entsprechende Seite soll sicherstellen, dass alle Nutzer:innen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen, gleichen Zugang zu Informationen und Dienstleistungen im Internet haben. Dies fördert die Inklusion und trägt dazu bei, dass niemand aufgrund einer Beeinträchtigung von digitalen Inhalten ausgeschlossen wird – ein Ziel, das wir uns wohl alle setzen können.

Beratung und Umsetzung zu diesem Thema erhältst du natürlich auch bei uns.

Was wir für die Barrierefreiheit deiner Website tun können

Unabhängige Beratung und Prüfung

Konkrete Handlungsempfehlungen

Umsetzung Webdesign und Webentwicklung